Aufnahmebedingungen
- erwachsene Personen mit IV-Rente oder IV-Massnahme aus psychischen Gründen (bis AHV-Alter)
- wohnhaft im Kanton Basel-Stadt
- Angehörige, Arbeitgeber oder andere Bezugspersonen dieses Personenkreises
Personen ohne IV-Status nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Psychische Störung/Erkrankung
- In ärztlicher oder nicht-ärztlicher therapeutischer Behandlung
- Zuweisung durch behandelnde Fachperson
Nicht berücksichtigen können wir Menschen mit Suchtproblemen oder einer geistigen Behinderung.
Finanzen
Unkostenbeitrag von CHF 50 pro Jahr.
(Hier können Sie einen ersten provisorischen Kontakt mit der Beratungsstelle herstellen.)








